NAO GmbH
Selektivvertrags-Management seit 2005
Ihr Partner für Hybrid-DRG seit 2017
Warum Sie sich informieren sollten

Was sind die Hybrid-DRGs?
Sie haben allgemeine Fragen rund um das Thema Hybrid-DRG? Welche Indikationen sind betroffen und ab wann sind diese abrechenbar?
Wir haben für Sie auf einer Seite die wesentlichen Informationen zu diesem Thema zusammengefasst und werden dort ebenfalls die weiteren Entwicklungen darstellen.

Prüfung und Abrechnung
Die NAO GmbH begleitet das Projekt Hybrid-DRG in Thüringen bereits seit 2017 fachlich und als Dienstleister für Datenaustausch und Abrechnung.
Eine Abrechnung nach Hybrid-DRG-V wird über unser Erfassungsportal zeitnah ab dem 01.01.2024 möglich sein.

Kontakt und Registrierung
Die Hybrid-DRG-Verordnung befindet sich aktuell noch im Status eines Referentenentwurfs.
Für Fragen hierzu und auch zur unverbindlichen Registrierung für einen Datenaustausch über die NAO GmbH ab Januar 2024 benutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Unsere IT-Lösungen und Dienstleistungen für Sie

Datenprüfung / DRG-Grouper
Übernahme der vorgeschriebenen zertifizierten Prüfroutinen

Umfassende Beratung und Support
Wir bieten verlässlichen Support rund um das Thema Besondere Versorung, DRG und Hybrid-DRG.

Datenimport
Abhängig von der von Ihnen eingesetzten Praxissoftware unterstützen wir den partiellen oder kompletten Datenimport.