Hybrid-DRG - Abrechnung ab 01.01.2024 über NAO möglich
Umsetzung der Hybrid-DRG auf den Erfassungsplattformen der NAO vor dem Abschluss.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Hybrid-DRG-V befindet sich aktuell noch im Status des Referentenentwurfs, ein tatsächlicher Umsetzungsbeginn zum 01.01.2024 ist jedoch realistisch.
Wir erwarten für die nächsten Tage die Freigabe der DRG-Handbücher, auf deren Basis wir dann die finale Implentierung in unseren Erfassungsplattformen und im Backoffice durchführen können.
Auf der Basis der uns vorliegenden Informationen können wir aber bereits jetzt sagen, das NAO ab dem 01.01.2024 bereit zur Erfassung und Abrechnung der Hybrid-DRG 2024 sein wird.
Ihr NAO-Team